Altenheim Ahnsen an der Oker GmbH ist berechtigt, für die Leistungen dem Bewohner oder kostenpflichtigen Dritten kostendeckende Entgelte zu berechnen. Dieses Entgelt setzt sich aus den drei Komponenten Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Sie ergeben den täglichen Pflegesatz.
Falls Ihr Einkommen nicht ausreicht den Zuzahlungsbetrag zu leisten, informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten Kostenbeihilfe zu erlangen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Heimleitung.
Wir beraten Sie gerne zu allen individuellen Kosten, Leistungen, staatlichen Förderungen und Ansprüchen auf finanzielle Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Vereinbaren Sie einen Termin per Telefon unter 05372 9520 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.